Die Verpflichtung zur Installation einer Solaranlage – also Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage – sollte direkt ab Ende 2024 dabei nicht nur für Neubauten, sondern ebenfalls bei grundlegenden Dachsanierungen gelten.
Die Einführung müsse im Zuge der Änderung der Regelung über die Gesamteffizienz von Gebäuden (EPBD) erfolgen. Zudem sollten alle EU-Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, möglichst günstige Bedingungen im eigenen Land zu schaffen, damit das gesamte geeignete Dachpotenzial für die Energieerzeugung mit Sonne genutzt werden kann.
Solarenergienutzung im Gebäude reduziert den Endenergiebedarf und die Betriebskosten, je nach angewandter Technologie für Heizung, Warmwasser und auch Haushaltsstrom. Die vorgeschlagenen Maßnahmen ermöglichen umfassend nachhaltige Gebäudehüllen und beim Nachweis über die Gesamtenergieeffizienz eine starke Reduktion der CO2 Emissionen im Gebäudebetrieb.
Zum Policy Brief des Öko-Institut e.V.