Das Ende September vom steirischen Landtag beschlossene neue Baugesetz legt fest, dass auf so gut wie jedem neu errichteten Gebäude Solarenergie genutzt werden muss.
Konkret muss eine Solaranlage für Warmwasser oder eine Photovoltaik Anlage zu Stromproduktion für jedes neu gebaute oder umfassend sanierte Haus geplant werden.
Bei Neubauten von Wohngebäuden mit einer konditionierten Brutto-Grundfläche von mehr als 100 m² sind auf den Bauwerksoberflächen oder auf sonstigen baulichen Anlagen auf dem Bauplatz solare Energiesysteme zu errichten. Dabei sind je angefangene 100 m² konditionierter Brutto-Grundfläche Photovoltaikanlagen mit einer Brutto-Fläche von mindestens 3 m² oder solarthermische Anlagen mit einer Brutto-Fläche von mindestens 1 m² anzubringen.
Gesamte Rechtsvorschrift für Steiermärkisches Baugesetz, Fassung vom 11.11.2021
Foto: Aircolor Luftbild